Im Juni 2017 legt die Bundesregierung dem Europarat ihren Zwischenbericht zur Umsetzung der Menschenhandelskonvention in Deutschland vor. Auch wenn sich einiges in den letzten Jahren zum Positiven entwickelt hat, besteht weiterer menschenrechtlicher Handlungsbedarf. Dieser ergibt sich maßgeblich aus der Menschenhandelskonvention sowie dem Sklavereiverbot aus Artikel 4 der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Die vorliegende Information stellt ausgewählte Empfehlungen des Europarates vor, die bislang in Deutschland nicht umgesetzt wurden.