Das Deutsche Institut für Menschenrechte nimmt in der Stellungnahme aus menschenrechtlicher Sicht Stellung zu dem Entwurf des Umsetzungsgesetzes und bezieht dabei sowohl das Ergebnis der Umsetzung als auch die umzusetzenden Richtlinien in die Betrachtung mit ein. Maßstab für die Stellungnahme sind anerkannte Normen des Menschenrechtsschutzes, insbesondere die Grundrechte des Grundgesetzes (GG), die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), die Genfer Flüchtlingskonvention, die UN-Menschenrechtsabkommen1 und die EU-Grundrechte.