Europarat: Menschenrechtsabkommen

Umsetzung der Europaratskonvention gegen Menschenhandel in Deutschland

Ratifikation und länderspezifische Überprüfung

Die Bundesrepublik Deutschland hat das Übereinkommen des Europarates zu Bekämpfung des Menschenhandels am 28. Juni 2012 ratifiziert. Das Übereinkommen trat am 01. April 2013 in Kraft (BGBl 2012 II, S. 1107).

Mit Inkrafttreten des Übereinkommens verpflichtet sich Deutschland, das Übereinkommen auf allen staatlichen Ebenen umzusetzen, Menschenhandel zu bekämpfen und Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten.

Seit November 2022 ist das Deutsche Institut für Menschenrechte von der Bundesregierung mit der kontinuierlichen und unabhängigen innerstaatlichen Berichterstattung zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats und der EU-Menschenhandelsrichtlinie betraut. Eine Kernaufgabe der Berichterstattungsstelle Menschenhandel ist ein menschenrechtsbasiertes Monitoring des Menschenhandels in Deutschland.

Die Expert*innengruppe GRETA hat bislang drei Berichte (2015, 2019 und 2024) zur Umsetzung des Übereinkommens in Deutschland veröffentlicht.

Erster GRETA-Bericht zu Deutschland (2015)

Die erste Bewertung des Expert*innengremiums GRETA zur Umsetzung des Übereinkommens zur Bekämpfung des Menschenhandels durch Deutschland fand in den Jahren 2014–2015 statt. Nach Erhalt der Antwort Deutschlands auf den ersten Fragebogen von GRETA im Mai 2014 wurde ein Länderbesuch vom 13. bis 20. Juni 2014 organisiert. Der Entwurf des Berichts über Deutschland wurde auf der 21. Sitzung von GRETA im November 2014 angenommen und den deutschen Behörden im Dezember 2014 zur Stellungnahme übermittelt. Nach Erhalt der Kommentare wurde der endgültige Bericht auf der 22. Sitzung von GRETA im März 2015 verabschiedet und am 03. Juni 2015 veröffentlicht. Der Bericht wurde an den Ausschuss der Vertragsparteien übermittelt, der seine Empfehlungen (Recommendations) zur Umsetzung der Konvention durch Deutschland am 15. Juni 2015 veröffentlicht hat. Deutschland hat 2017 über die Umsetzung der Empfehlungen berichtet.

Zweiter GRETA-Bericht zu Deutschland (2019)

Am 05. September 2017 startete GRETA die zweite Evaluierungsrunde zur Umsetzung des Übereinkommens zur Bekämpfung des Menschenhandels durch Deutschland in Form der Übersendung des Fragebogens an die deutschen Behörden. Nach Erhalt der Antwort Deutschlands auf den zweiten Fragebogen von GRETA im Februar 2018 fand  ein Länderbesuch vom 04. bis 08. Juni 2018 in Deutschland statt. Der Entwurf des Berichts über Deutschland wurde auf der 33. Sitzung von GRETA im Dezember 2018 angenommen und den deutschen Behörden im Januar 2019 zur Stellungnahme übermittelt. Nach Erhalt der Kommentare wurde der endgültige Bericht auf der 34. Sitzung von GRETA im März 2019 verabschiedet und am 20. Juni 2019 veröffentlicht. Der Bericht wurde an den Ausschuss der Vertragsparteien übermittelt, der seine Empfehlungen (Recommendations) zur Umsetzung der Konvention durch Deutschland am 18. Oktober 2019 veröffentlicht hat. Deutschland hat im Oktober 2020 über die Umsetzung der Empfehlungen berichtet.

Dritter GRETA-Bericht zu Deutschland (2024)

Am 28. Februar 2023 startete GRETA die dritte Evaluierungsrunde zur Umsetzung des Übereinkommens zur Bekämpfung des Menschenhandels in Deutschland durch Übersendung des Fragebogens an die deutschen Behörden. Schwerpunkt war der Zugang zum Recht und zu effektiven Rechtsmitteln für Betroffene von Menschenhandel. Nach Erhalt der Antworten der Bundesregierung und der Bundesländer im Januar 2023 wurde ein Länderbesuch der Expert*innengruppe GRETA vom 08. bis 12. Mai 2023 durchgeführt. Die Expert*innengruppe besuchte auch die Berichterstattungsstelle Menschenhandel am Deutschen Institut für Menschenrechte.

Der Entwurf des Berichts über Deutschland wurde auf der 49. Sitzung von GRETA im November 2023 angenommen und den deutschen Behörden zur Stellungnahme übermittelt. Nach Erhalt der Kommentare wurde der endgültige Bericht auf der 50. Sitzung von GRETA im März 2024 verabschiedet und am 7. Juni 2024 veröffentlicht. Der Bericht wurde an den Ausschuss der Vertragsparteien übermittelt, der seine Empfehlungen (Recommendations) zur Umsetzung am 21. Juni 2024 veröffentlicht hat. Deutschland ist verpflichtet, bis zum 21. Juni 2026 über die Umsetzung zu berichten. 

Vierte Evaluierungsrunde (2023–

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