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Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus Wirksamer staatlicher Schutz und solidarisches Einstehen gegen jede Form von Antisemitismus geboten

© Werner Nickel/pixelio.de

· Pressemitteilung

Berlin. Anlässlich des Gedenktags für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

„Seit 1700 Jahren gibt es jüdisches Leben in Deutschland, waren jüdische Menschen und jüdische Kultur Teil der Gesellschaft in Deutschland, nahmen an der politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung teil und prägten die Geschichte des Landes mit. Diese gemeinsame Geschichte war jedoch immer auch eine Geschichte der antisemitischen Ausgrenzung und Verfolgung.

Der Zivilisationsbruch der Shoah, die unmenschliche Politik beginnend mit systematischer Ausgrenzung bis hin zum staatlich organisierten Massenmord an jüdischen Menschen – Nachbar_innen, Kolleg_innen und Bekannte – markiert eine tiefe Zäsur in der gemeinsamen Geschichte. Wenn wir heute, am Tag der Befreiung der Überlebenden des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz, der Opfer des Nationalsozialismus gedenken, dann geschieht dies auch in dem Bewusstsein, dass die Shoah nur möglich wurde, weil politische Verantwortungsträger_innen und große Teile der Gesellschaft antisemitische Hetze und Gewalt und Entmenschlichung von Jüd_innen befürwortet und forciert haben.

Das Leben von Jüd_innen in Deutschland steht seither im Schatten von Auschwitz. Trotz aller staatlich geförderten Aufarbeitung des Nationalsozialismus sind antisemitische Stereotype und die Ablehnung jüdischer Menschen immer noch in vielen Köpfen verankert. Denn antisemitische Einstellungen werden zudem von Demagog_innen genutzt. Das hat sich zuletzt in neuen Verschwörungserzählungen im Kontext der Corona-Pandemie gezeigt.

Das gesellschaftliche Klima ändert sich derzeit. Es wird rauer. Alltägliche antisemitische, antiziganistische und rassistische Diskriminierung, offenen Hass und Gewalt gegen angeblich ‚Andere‘ nehmen besonders die jüdischen Gemeinden sehr genau wahr. Schon vor dem Anschlag auf die Synagoge in Halle erlebten sie Anfeindungen und Bedrohungen, der Anschlag verdeutlichte einmal mehr die anhaltende Gefahr. Zu Recht fordern sie wirksamen staatlichen Schutz und solidarisches Einstehen der Gesellschaft gegen jede Form von Diskriminierung und Hass, insbesondere wenn sie antisemitisch, antiziganistisch und rassistisch sind.

Immer wieder an das Verbot der Diskriminierung als unverzichtbare Grundlage und Grundprinzip der Menschenrechte zu erinnern – auch an diesem Gedenktag – ist unsere Verpflichtung als Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. ‚Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren‘ heißt es in Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die die Staatengemeinschaft 1948 unter dem Eindruck der NS-Verbrechen schuf.

Antisemitismus, Antiziganismus und jegliche Form der rassistischen Diskriminierung untergraben das Fundament des friedlichen Zusammenlebens. Dem gemeinsam entschieden entgegenzutreten, ist eine bleibende Verpflichtung für Staat und Gesellschaft.“

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