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· Meldung

Stellungnahme des Instituts zur Novellierung der Rohstoffstrategie der Bundesregierung

Die Bundesregierung plant die Novellierung ihrer Rohstoffstrategie, also den Rahmen, in dem sie politische Maßnahmen ergreifen möchte, um die Rohstoffversorgung der deutschen Industrie abzusichern. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat mit der Frage „Wie soll die künftige Rohstoffstrategie der Bundesregierung ausgestaltet werden und welche Maßnahmen sind dazu geeignet?“ bundesweit Stakeholdern die Gelegenheit gegeben, zu der geplanten Novellierung Stellung zu beziehen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat hierauf mit einer Stellungnahme reagiert. Aus Menschenrechtssicht sollte die Rohstoffstrategie mindestens die vier folgenden Aspekte berücksichtigen:

  • Nationale Strategien der Rohstoffbeschaffung müssen transnationale Auswirkungen berücksichtigen und sollten nicht dazu führen, dass lokale Lebens- und Wirtschaftsweisen in den Abbaugebieten verdrängt werden.
  • Für Opfer von Menschenrechtsverletzungen in den Abbaugebieten muss der Zugang zum Recht auch in Deutschland gewährleistet werden.
  • Der Staat muss von Unternehmen die Einhaltung ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht verlangen, insbesondere die Einhaltung der „Mitigationshierarchie“: Vermeiden – Verringern – Mildern – Wiedergutmachen.
  • Der Staat muss Politikkohärenz gewährleisten, sodass seine menschenrechtliche Schutzpflicht von allen seinen Stellen, die die Unternehmenspraxis beeinflussen, reflektiert wird.

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