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UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte bittet um Kommentierung des Entwurfs einer Allgemeinen Bemerkung zu „Wissenschaft und Menschenrechte“

© Rainer Sturm/pixelio.de

· Meldung

Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) bittet für den aktuellen Entwurf einer Allgemeinen Bemerkung zum Thema „Wissenschaft und Menschenrechte“ , Artikel 15 UN-Sozialpakt, um Kommentierungen aus der Zivilgesellschaft. Jede Person aus der Zivilgesellschaft ist eingeladen, mit ihrer Expertise den Entstehungsprozess dieser Allgemeinen Bemerkung zu beeinflussen. Eingaben in den Arbeitssprachen des Komitees (Englisch, Französisch oder Spanisch) mit bis zu fünf Seiten können bis zum 14. Februar 2020 an die E-Mail-Adresse des Ausschusssekretariats geschickt werden.

Allgemeine Bemerkungen erklären die in den Menschenrechtsverträgen der Vereinten Nationen nur sehr kurz genannten Rechte und konkretisieren sie dadurch. Ausgehend von den Staatenberichten legen die Vertragsorgane in den Allgemeinen Bemerkungen einzelne Menschenrechte oder die Rechtsnatur menschenrechtlicher Verpflichtungen aus. Sie geben Staaten Orientierung für die praktische Umsetzung der Menschenrechte und bilden einen Bewertungsmaßstab für die Beurteilung der Fortschritte bei der Umsetzung. Allgemeine Bemerkungen sind keine Verträge und bedürfen keiner Ratifizierung durch die Vertragsstaaten. Streng genommen nicht rechtsverbindlich, haben sie aber einen autoritativen Charakter, der sich auch rechtlich begründen lässt.

Es ist üblich, dass UN-Ausschüsse die Zivilgesellschaft um Kommentierungen bitten.

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