Sorgfaltspflichtengesetz: Schutz Betroffener stärker in den Fokus rücken
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Meldung
In einer zunehmend vernetzten Welt mit globalisierten Wirtschaftsstrukturen nutzen Unternehmen komplexe Liefer- und Wertschöpfungsketten. Bei diesen kommt es immer wieder zu tödlichen Unfällen, Umweltkatastrophen und schweren Menschenrechtsverletzungen. Oft werden Arbeits-, Sicherheits- und Umweltstandards entlang der Lieferketten nicht eingehalten. Die Pflicht, die Menschenrechte zu schützen, liegt grundsätzlich beim Staat, doch kommt Unternehmen eine Verantwortung zu, die Menschenrechte zu achten, gerade da, wo der staatliche Schutz ausbleibt.
Anfang März wurde von der Bundesregierung ein Gesetzentwurf für ein Sorgfaltspflichtengesetz verabschiedet. Durch das Gesetz sollen die vom Gesetz erfassten Unternehmen verpflichtet werden, ihrer menschenrechtlichen Verantwortung durch die Umsetzung von Sorgfaltspflichten besser nachzukommen. Ziel ist es, die Rechte von Betroffenen zu stärken und zugleich Rechtssicherheit sowie gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen (level playing field) zu schaffen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat im Rahmen einer Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eine Stellungnahme eingereicht.
Pflichten in Hinblick auf die gesamte Lieferkette
Die Stellungnahme des Instituts würdigt und analysiert den Referentenentwurf und macht Vorschläge für Änderungen während der nun folgenden parlamentarischen Befassung, mit Blick auf die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Besonders die Risikoanalyse entlang der gesamten Liefer- und Wertschöpfungskette und die wirksame Abhilfe von Menschenrechtsverletzungen, einschließlich der Wiedergutmachung für Betroffene, sollten stärker in den Fokus rücken. Präzisionsbedarf besteht insbesondere an einem zentralen Scharnier der unternehmerischen Sorgfaltspflichten: der proaktiven vorausschauenden Risikoanalyse der weiteren Lieferkette, wo in der Regel die größeren menschenrechtlichen Risiken liegen. Hierzu sollte im parlamentarischen Verfahren klargestellt werden, dass Unternehmen Pflichten in Hinblick auf die gesamte Lieferkette haben.
Auf das deutsche Lieferkettengesetz (LkSG) von 2021 folgte 2024 die EU-Richtlinie zu Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CSDDD). Die vorliegende Stellungnahme beleuchtet einige Punkte der aktuellen Debatte über das Für und Wider…
Der Jahresbericht gibt einen Überblick über die Arbeitsschwerpunkte des Instituts im Jahr 2023, informiert über seine Aufgaben, gibt einen Überblick über Zahlen, Projekte, Veranstaltungen, Publikationen und enthält Informationen über Service-Angebote.
Darin…
Globalisierte Wirtschaftsstrukturen führen zu Lücken im Menschenrechtsschutz. Unternehmen – unabhängig von Größe, Sektor & Struktur – tragen Verantwortung, Arbeits-, Sicherheits- und Umweltstandards entlang ihrer Lieferketten einzuhalten.
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