Anlässlich einer Anhörung des Wirtschaftsausschusses des Bundesrates am 10. November 2022 hat das Deutsche Institut für Menschenrechte eine Stellungnahme zu dem Vorschlag der Europäischen Kommission veröffentlicht, in Zwangsarbeit hergestellte Produkte zu verbieten. Das Verbot würde die Ein- und Ausfuhr sowie den Verkauf im EU-Binnenmarkt umfassen.
Das Institut begrüßt, dass die EU-Kommission einen Vorschlag für eine solche Verordnung vorgelegt hat. Nach letzten Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) befinden sich weltweit derzeit 27,6 Millionen Menschen in Zwangsarbeit. Ein Teil davon sei staatlich angeordnete Zwangsarbeit, der größere Teil finde in der Privatwirtschaft statt.
Ein Produktverbot allein kann Zwangsarbeit in globalen Wertschöpfungsketten nicht beseitigen. Es kann aber ein wichtiges Instrument sein, um gegen Zwangsarbeit vorzugehen, so das Institut. Damit es wirkungsvoll werde, müsse es eine abschreckende Wirkung für den künftigen Einsatz von Zwangsarbeit entfalten und dokumentierte Verhältnisse der Zwangsarbeit aufheben. Dafür seien noch Änderungen am Entwurf der Verordnung notwendig.
Auswirkungen auf Rechteinhaber*innen
Der Entwurf in der jetzigen Fassung orientiere sich kaum an den direkten Auswirkungen auf die von Zwangsarbeit Betroffenen – er thematisiert weder, wie Betroffene Abhilfe erhalten können, noch unbeabsichtigte negative Auswirkungen des Verbotes auf sie. So ist im Entwurf der Kommission kein Mechanismus vorgesehen, mit dem die von Zwangsarbeit Betroffenen Abhilfe erlangen können. Ein solcher Mechanismus könnte dafür sorgen, dass Arbeiter*innen ihre Pässe zurückerhalten, ihnen ihre einbehaltenen Löhne ausgezahlt oder ihre Arbeitsbedingungen und Unterbringung verbessert werden. Die Aufhebung eines behördlichen Produktverbots aufgrund von Zwangsarbeit sollte also von Abhilfe abhängig gemacht werden. Dies könnte einen starken Anreiz für Unternehmen setzen, Abhilfe in globalen Wertschöpfungsketten zu priorisieren.
Positiv bewertet das Institut, dass sowohl von Zwangsarbeit Betroffene als auch andere Personen und Organisationen Informationen über Fälle von Zwangsarbeit bei Behörden melden können.
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