Wohnungslosigkeit
Menschenrechtsinstitut fordert Mindeststandards für die Notunterbringung von Wohnungslosen
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Pressemitteilung
Anlässlich der Veröffentlichung der ersten bundesweiten Wohnungslosenstatistik am 14. Juli fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte verpflichtende Mindeststandards für die kommunale Notunterbringung. Bund, Länder und Kommunen müssten verstärkt die Verantwortung für menschenwürdige Unterkünfte und kurze Aufenthaltszeiten übernehmen. Diese Aufgabe könne nicht allein den Kommunen überlassen werden. Insbesondere die Länder sollten hier aus Sicht des Instituts eine stärkere Rolle einnehmen.
„Wohnungslose Menschen, die in kommunalen Notunterkünften leben müssen, erleben häufig verdreckte und beschädigte Sanitäranlagen, Mehrbettzimmer, keine Privatsphäre und ein Zusammenleben geprägt von Angst und Konflikten”, erklärt Claudia Engelmann, Wissenschaftliche Mitarbeiterin des Instituts. Für viele Betroffene und Familien sei dies kein Zustand von wenigen Tagen, sondern von Monaten und Jahren. „Diese Menschen sind nicht nur in ihrem Recht auf Wohnen eingeschränkt, auch das Recht auf Familie, auf Gesundheit und auf Schutz vor Gewalt ist oftmals nicht gewährleistet”, so Engelmann.
Die Länder sollten jetzt in enger Abstimmung mit den Kommunen zügig Mindeststandards formulieren, erläutert Engelmann in einer aktuellen Studie. Der Bund könne außerdem strukturelle Verbesserungen im Rahmen des geplanten Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit voranbringen.
Die Studie „Notunterkünfte für Wohnungslose menschenrechtskonform gestalten. Leitlinien für Mindeststandards in der ordnungsrechtlichen Unterbringung“ erklärt, warum es Mindeststandards braucht und wie diese aussehen müssen. Dazu gehören etwa ein diskriminierungsfreier Zugang zu den Unterkünften, hygienische Standards sowie weitestgehende Einzelunterbringung. Zudem müssten Gewaltschutzkonzepte verankert, eine angemessene Anbindung an Schulen, Gesundheitsversorgung und soziale Einrichtungen beziehungsweise eine bedarfsgerechte sozialarbeiterische Unterstützung gewährleistet werden.
„Wir begrüßen, dass mit der Wohnungslosenstatistik nun erstmals bundesweit Daten vorliegen. Sie können aber nur ein erster Schritt sein, denn wir benötigen zwingend Erkenntnisse zu den Gruppen, die bisher nicht durch die Statistik erfasst werden, etwa Menschen, die auf der Straße leben oder bei Bekannten auf dem Sofa nächtigen, aber auch zu wohnungslosen Kindern und Menschen mit Behinderungen”, so Engelmann. „Neben der gesetzlich vorgesehenen ergänzenden Berichterstattung sollte hier auch der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit Schwerpunkte setzen.“
Die ordnungsrechtliche Unterbringung zu verbessern, sei jedoch nur ein Baustein im Kontext Wohnungslosigkeit. „Primäres Ziel aller staatlichen Maßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen muss es sein, Wohnungslosigkeit zu vermeiden“, betont Engelmann. Dabei sei es menschenrechtlich zwingend erforderlich, wohnungslose Menschen in die sie betreffenden Politikmaßnahmen einzubinden.
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