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Menschenrechtsbasierte Klimapolitik

© Marco Barnebeck/pixelio.de

· Meldung

Aktuelle Publikation mit Empfehlungen für die Umsetzung des Pariser Klimaabkommen erschienen

Der 10. Petersberger Klimadialog ging am 14. Mai in Berlin mit einer klimapolitischen Rede von Bundeskanzlerin Merkel zu Ende, in der sie sich zum Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 bekannt hat. Das international hochrangig besetzte Treffen diente der Abstimmung über die Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens und der Vorbereitung der diesjährigen Weltklimakonferenz in Chile. Immer deutlicher wird, dass die Staaten schnell und entschlossen handeln müssen, um die schlimmsten Auswirkungen der globalen Klimakrise einzudämmen.

Menschenrechtliche Fragestellungen spielen in den klimapolitischen Diskussionen eine eher untergeordnete Rolle, doch gemäß dem Pariser Klimaabkommen sollen Maßnahmen gegen den Klimawandel an den Menschenrechten ausgerichtet werden. Die im Dezember 2018 verabschiedeten Umsetzungsrichtlinien zum Pariser Abkommen können Staaten nutzen, um menschenrechtliche Standards bei Klimaschutzmaßnahmen durchzusetzen.

Welche Möglichkeiten die Umsetzungsrichtlinien den Vertragsstaaten bieten, um ihre Klimapolitik menschenrechtsbasiert auszugestalten und wie die Bundesregierung mit gutem Beispiel vorangehen könnte, zeigt das Deutsche Institut für Menschenrechte in seiner heute veröffentlichten Publikation „Menschenrechtsbasierte Klimapolitik. Empfehlungen für die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens“ auf.

So sollte die Bundesrepublik sicherstellen, dass Betroffene und nicht staatliche Akteure beteiligt werden, wenn die nationalen Anpassungs- und Minderungsmaßnahmen geplant und durchgeführt werden, und auf EU-Ebene die Beteiligung nicht staatlicher Akteure bei der Ausgestaltung der jeweiligen national festgelegten Beiträge (nationally determined contributions) einfordern. Menschenrechtliche Prinzipien und Standards sowie Risiko- und Folgeabschätzungen sollten in allen klimapolitischen Instrumenten verankert werden, auf nationaler und EU-Ebene. Die Bundesregierung ist zudem aufgefordert, die Berichtsformate unter dem Pariser Abkommen für die Entwicklung ihrer eigenen Klimapolitik zu nutzen: das heißt zum einen, die Erfahrungen und Erkenntnisse in den Berichten anderer Vertragsstaaten aufzugreifen und in die nationale Klimapolitik einfließen zu lassen, zum anderen kann die Bundesregierung selbst in ihren Berichten menschenrechtsrelevante Fragen ansprechen und damit dazu beitragen, menschenrechtliche Standards zu etablieren.

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