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Institut veröffentlicht National Baseline Assessment mit Empfehlungen für den neuen NAP Wirtschaft und Menschenrechte

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Das Auswärtige Amt hat das Deutsche Institut für Menschenrechte im Sommer 2021 mit der Erstellung eines National Baseline Assessments (NBA) beauftragt. Das NBA dient der Vorbereitung eines neuen Nationalen Aktionsplans (NAP) zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Das Institut analysiert im NBA, wo sich Deutschland im Umsetzungsprozess befindet, welche weiteren Schritte für die Fortschreibung des NAP-Prozesses menschenrechtlich sinnvoll wären und welche neuen Herausforderungen aufgrund ihrer großen Schnittmenge mit den UN-Leitprinzipien von der Bundesregierung in den Blick genommen werden sollten. Im Zuge des Erstellungsprozesses des NBA haben Vertreter*innen aus Politik, Wirtschaft, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft ihre Perspektiven und Expertisen eingebracht.

Empfehlungen an die Bundesregierung

Das Institut leitet aus der Analyse Empfehlungen ab, die sie der Bundesregierung zur Erstellung eines neuen NAPs an die Hand gibt. Aus Sicht des Instituts sollte die Bundesregierung die Fortschreibung des NAP für die Formulierung einer ambitionierten Strategie zur Agenda „Wirtschaft und Menschenrechte“ nutzen. Diese Strategie sollte der dynamischen Entwicklung der vergangenen Dekade seit Verabschiedung der UN-Leitprinzipien angemessen Rechnung tragen und die relevanten nationalen, europäischen und weltweiten Prozesse sinnvoll und kohärent miteinander verknüpfen. Insbesondere sollte der NAP die in der Roadmap UNGPs 10+ formulierten Erwartungen der internationalen Expert*innen adressieren und mindestens die Selbstverpflichtungen aus dem Koalitionsvertrag vollumfänglich umsetzen.

Kohärente Ausrichtung an den Nachhaltigkeitszielen

Neben der effektiven Umsetzungsbegleitung des am 1. Januar 2023 in Kraft tretenden Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes sollten Maßnahmen in der ersten und dritten Säule der UN-Leitprinzipien verstärkt werden. Für eine kohärente Ausrichtung an der Agenda 2030 und ihren Nachhaltigkeitszielen sollte die Bundesregierung neben menschenrechtlichen auch umweltbezogene Sorgfaltspflichten in den Blick nehmen. Dies entspräche den internationalen Entwicklungen und würde es ermöglichen, Umweltbeeinträchtigungen, die sich (erst) mittel- oder langfristig zu Menschenrechtsverletzungen entwickeln, frühzeitig zu begegnen und zu verhindern.

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