Institut begrüßt den Branchendialog Energiewirtschaft
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Meldung
Am 16. Januar 2023 fand der Auftakt des Branchendialogs Energiewirtschaft statt. Das Institut ist Mitglied des neuen Branchendialogs und gestaltet die Gesamtmoderation dieses Multi-Stakeholder-Forums. Der Branchendialog Energiewirtschaft bündelt Kompetenzen und Ressourcen und nimmt menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken der deutschen Energiewirtschaft entlang der globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten in den Blick, um die menschenrechtliche Lage und Umweltsituation zu verbessern.
Deutsche Unternehmen der Energiewirtschaft sind global vernetzt und angesichts weltweiter Menschenrechtsverletzungen mit gesteigerten Anforderungen an unternehmerische Sorgfaltspflichten in ihren Liefer- und Wertschöpfungsketten konfrontiert. So sind etwa die Förderung von Rohstoffen sowie die Fertigung von Zwischenprodukten für die Energieerzeugung in Ländern des Globalen Südens mit menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken verbunden. Hierzu gehören unter anderem menschenunwürdige Arbeitsbedingungen oder negative Umweltauswirkungen und damit verbundene Gesundheitsschäden für Menschen in umliegende Gemeinden.
Im Branchendialog Energiewirtschaft wirken die beteiligten Akteure in einer konstruktiven und vertrauensvollen Zusammenarbeit auf Augenhöhe zusammen. Dazu haben sie eine Grundsatzerklärung unterzeichnet.
Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte
Mit dem Branchendialog der Automobilindustrie ist dies der zweite Branchendialog, den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) durchführt. Ziel der Dialoge ist es, Unternehmen in Branchen mit besonderen menschenrechtlichen Herausforderungen Orientierung zu bieten und sie dabei zu unterstützen, die NAP-Anforderungen zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht angemessen umzusetzen. Dadurch leisten sie einen Beitrag, um die menschenrechtliche Lage in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten zu verbessern.
Auf das deutsche Lieferkettengesetz (LkSG) von 2021 folgte 2024 die EU-Richtlinie zu Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CSDDD). Die vorliegende Stellungnahme beleuchtet einige Punkte der aktuellen Debatte über das Für und Wider…
Der Jahresbericht gibt einen Überblick über die Arbeitsschwerpunkte des Instituts im Jahr 2023, informiert über seine Aufgaben, gibt einen Überblick über Zahlen, Projekte, Veranstaltungen, Publikationen und enthält Informationen über Service-Angebote.
Darin…
Globalisierte Wirtschaftsstrukturen führen zu Lücken im Menschenrechtsschutz. Unternehmen – unabhängig von Größe, Sektor & Struktur – tragen Verantwortung, Arbeits-, Sicherheits- und Umweltstandards entlang ihrer Lieferketten einzuhalten.
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