EU-Rüstungsexportpolitik muss sich an Menschenrechten orientieren
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Pressemitteilung
Berlin. Auf der Münchener Sicherheitskonferenz forderte das Bundesverteidigungsministerium gemeinsame europäische Richtlinien für Rüstungsexporte. Medienberichten zufolge wollen sich Deutschland und Frankreich jetzt auf erste Grundsätze verständigen, die auch den Export gemeinsam produzierter Rüstungsgüter in Länder außerhalb der EU und Nato erleichtern sollen.
Dazu erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
„Eine menschenrechtsorientierte Vereinheitlichung der Rüstungsexportpolitik durch die EU-Mitgliedstaaten ist in der Tat dringend geboten. Sie sollte jedoch nicht unter das Niveau des seit dem Jahr 2008 geltenden europäischen Gemeinsamen Standpunkts zu Rüstungsexporten fallen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind an Menschenrechte gebunden, eine Vereinheitlichung ihrer Außen- und Sicherheitspolitik darf diese Bindung nicht unterlaufen – auch nicht durch bilaterale Vereinbarungen.“
Seit 2008 gilt ein europäischer Gemeinsamer Standpunkt, der die Rüstungsexportpolitik der Mitgliedstaaten transparenter machen und harmonisieren soll. Für die Umsetzung des Gemeinsamen Standpunktes fehlt allerdings eine wirksame Kontrolle. Die Mitgliedstaaten entscheiden selbst, ob sie den Transfer von Militärtechnologie oder Militärgütern genehmigen oder verweigern und berichten lediglich an eine Ratsarbeitsgruppe (COARM). Das Europäische Parlament befasst sich regelmäßig mit der Umsetzung des Gemeinsamen Standpunkts und bemängelt die uneinheitliche Praxis der Mitgliedstaaten, die weit hinter dem Gemeinsamen Standpunkt zurückbleibt.
Deutschland bekennt sich zu einer restriktiven Rüstungsexportpolitik. Im Koalitionsvertrag hat sich die Regierung vorgenommen, Rüstungsexporte weiter einzuschränken, die eigenen rüstungspolitischen Grundsätze zu schärfen und den Gemeinsamen Standpunkt der EU fortzuentwickeln.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Es ist gemäß den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen akkreditiert (A-Status). Zu den Aufgaben des Instituts gehören Politikberatung, Menschenrechtsbildung, Information und Dokumentation, anwendungsorientierte Forschung zu menschenrechtlichen Themen sowie die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen. Es wird vom Deutschen Bundestag finanziert.
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