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ENNHRI-Statement zum Vorschlag der EU-Kommission für ein EU-Lieferkettengesetz

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· Meldung

Das Institut unterstützt das Statement des Europäischen Netzwerks der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (European Network of National Human Rights Institutions, ENNHRI) zum Richtlinienvorschlag der EU-Kommission für ein EU-Lieferkettengesetz. Das Statement begrüßt und analysiert den Vorschlag, hebt positive Aspekte hervor und weist auf Punkte hin, die seine Wirksamkeit gefährden und zu einer „Checkbox-Compliance” führen können.

Checkbox-Compliance bedeutet, dass eine Liste von häufig rein prozessbezogenen Maßnahmen abgehakt wird, ohne auf ihre tatsächliche Wirkung und Gegebenheiten der Einzelfälle zu achten.

Ein Schlüsselelement für effektive Ausübung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten ist die Einbeziehung Betroffener. Der Entwurf sieht bisher nur eine freiweillige Einbeziehung an einigen wenigen Punkten vor. Eine verpflichtende Beteiligung von Betroffenen in entscheidenden Schritten würde die Wirksamkeit der Sorgfaltsmaßnahmen erhöhen, zum Beispiel bei der Risikoanalyse, der Ausarbeitung geeigneter Abhilfemaßnahmen und der Überwachung der Auswirkungen bereits ergriffener Maßnahmen.

Positiv anzumerken ist, dass der Entwurf eine zivilrechtliche Haftung sowie eine Durchsetzung durch nationale Behörden vorsieht und die Behörden mit wichtigen Befugnissen ausgestattet werden sollen.

Bedenklich ist, dass sich gemäß dem Entwurf Sorgfaltspflichten lediglich auf „etablierte Geschäftsbeziehungen“ erstrecken. Dadurch werden kurzfristige Geschäftsbeziehungen, welche ein hohes Risiko an Menschenrechtsverletzungen bergen, nicht erfasst. Zudem kann dies einen Anreiz schaffen, kurzfristige Verträge zu schließen, obwohl langfristige Geschäftsbeziehungen für die Verwirklichung von Menschenrechten in Lieferketten wichtig sind.

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