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Empfehlungen zur Bekämpfung des Menschenhandels zeigen klaren Handlungsbedarf

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Zum zweiten Mal hat die Expert_innengruppe GRETA (Group of Experts on Action against Trafficking in Human Beings) des Europarates untersucht, inwieweit Deutschland die Verpflichtungen aus der Konvention zur Bekämpfung des Menschenhandels in Recht und Praxis umsetzt und am 20. Juni den aktuellen Bericht dazu veröffentlicht.

Die Empfehlungen zeigen klaren Handlungsbedarf des Bundes und der Länder insbesondere im Bereich der Opferrechte wie Entschädigung, Bedenkfrist oder psychosoziale Unterstützung auf. Darüber hinaus drängt GRETA darauf, dass in Deutschland die grundlegenden Rahmenbedingungen für die Bekämpfung des Menschenhandels wie die statistische Datenerfassung verbessert und eine politische Gesamtstrategie aufgelegt wird.

Der Vergleich mit den Empfehlungen aus der letzten Monitoringrunde 2014 weist auf wenig Weiterentwicklung in Deutschland hin. Die vordringlichen Empfehlungen von GRETA sind 2019 an vielen Stellen deckungs­gleich mit denen von 2014. Das Institut gibt in der heute veröffentlichten Information einen Überblick über das Verfahren und die Empfehlungen aus 2014 und 2019.

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