Aktuelles

Bundestag und Bundesregierung müssen Empfehlungen der Unabhängigen Kommission Antiziganismus weiter systematisch aufgreifen

· Pressemitteilung

Berlin. Anlässlich des Europäischen Tags des Gedenkens an den Genozid an den Sinti*zze und Rom*nja (2. August) erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte:

„Vor 79 Jahren, in der Nacht vom 2. August 1944, wurden 4.300 Sinti*zze und Rom*nja, die noch im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau überlebt hatten, von der SS ermordet.

Mit Beginn der NS-Herrschaft wurden Sinti*zze und Rom*nja auf der Grundlage der nationalsozialistischen Rassenideologie schrittweise entrechtet, ihrer Lebensgrundlagen beraubt und schließlich in Vernichtungslagern oder durch Massenerschießungen ermordet. Insgesamt fielen in Europa mehrere hunderttausend Menschen dem Porajmos, dem Genozid an den Sinti*zze und Rom*nja in der Zeit des Nationalsozialismus, zum Opfer.

Die Anerkennung dieses Genozids mussten die Überlebenden im Nachkriegsdeutschland über Jahrzehnte mühsam erkämpfen. Die Verleugnung der rassistischen Verfolgung ging mit der Fortsetzung staatlicher und nichtstaatlicher Diskriminierung von Sinti*zze und Rom*nja einher – wie etwa der Reproduktion rassistischer Stereotype in der Gesellschaft und der stigmatisierenden polizeilichen Erfassung.

Die vom Bundestag mandatierte und von der Bundesregierung 2019 eingesetzte „Unabhängige Kommission Antiziganismus“ hat in ihrem Abschlussbericht 2021 hierzu zahlreiche Empfehlungen ausgesprochen, die der „nachholenden Gerechtigkeit“ dienen. Wie die Kommission nachdrücklich feststellt, müssen die Erinnerung an den Völkermord und seine Aufarbeitung sowie die Auseinandersetzung mit seinen Nachwirkungen auch zentrale Bezugspunkte für das Verständnis von Antiziganismus heute sein.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt Bundesregierung und Bundestag, die Empfehlungen der Kommission systematisch umzusetzen. Dazu gehört vor allem, das Unrecht, welches Sinti*zze und Rom*nja während der NS-Zeit zugefügt wurde, anzuerkennen und es angemessen zu entschädigen, ebenso wie das Unrecht, das ihnen auch nach 1945 weiter zugefügt wurde. Dieses Unrecht ist bis heute nicht angemessen aufgearbeitet und entschädigt worden.

Sinti*zze und Rom*nja erleben nach wie vor alltäglich Diskriminierung. Die Erinnerung an die Opfer der mörderischen rassistischen Verfolgung muss verbunden sein mit dem Einsatz für die gleichen Rechte und mit dem Schutz vor Diskriminierung, Hetze und Gewalt heute.“

Ansprechpartner*in

Zum Seitenanfang springen