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Internationaler Tag der Kinderrechte Bundesregierung muss Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen verwirklichen

Zur konsequenten Verwirklichung der Rechte von Kindern und Jugendlichen gehört die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz. © iStock.com/coldsnowstorm

· Pressemitteilung

Berlin. Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert die Bundesregierung anlässlich des Internationalen Tags der Kinderrechte auf, die Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen mit Nachdruck und Entschlossenheit zu verwirklichen.

„Zur konsequenten Verwirklichung der Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen gehört die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz ebenso wie die Schaffung eines diskriminierungsarmen Bildungs- und Gesundheitssystems, auch für geflüchtete Kinder und Jugendliche“, erklärt Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Es brauche zudem eine verlässliche Unterstützung aller Kinder und Jugendlichen in vulnerablen Lebenssituationen mit einer starken Kinder- und Jugendhilfe als Signal der Regierung, dass sie Kinder und Jugendliche und ihre Bedürfnisse ernst nimmt.

„Wir brauchen zudem verlässliche Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in allen sie betreffenden Angelegenheiten und auf allen politischen Ebenen in Deutschland. Der Nationale Aktionsplan Kinder- und Jugendbeteiligung sollte hier als Chance genutzt werden, den Weg für verlässliche Strukturen zu ebnen“, so Kittel weiter.

Am 20. November 1989 wurde die UN-Kinderrechtskonvention von der Generalversammlung der Vereinten Nationen einstimmig angenommen. Seitdem sind fast alle Staaten der Welt der Konvention beigetreten. Damit hat die Kinderrechtskonvention ein Alleinstellungsmerkmal unter den derzeit neun Menschenrechtsverträgen international. Grundgedanke der Konvention war es, Kindern den Zugang zu ihren Menschenrechten zu erleichtern. Dazu hat die Konvention sowohl Schutz- als auch Fürsorge und Beteiligungsrechte von Kindern festgeschrieben, die die Vertragsstaaten – und damit auch Deutschland – schützen, achten und verwirklichen sollen.

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