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Ausarbeitung eines völkerrechtlichen Abkommens zum Recht auf Entwicklung

Die Arbeitsgruppe zum Recht auf Entwicklung ist vom UN-Menschenrechtsrat beauftragt. © iStock/Askolds

· Meldung

Im Oktober 2018 beauftragte der UN-Menschenrechtsrat die Arbeitsgruppe zum Recht auf Entwicklung mit der Aufnahme von Beratungen zur Ausarbeitung eines völkerrechtlichen Abkommens. Im Mai 2023 diskutierte die Arbeitsgruppe zum Recht auf Entwicklung ihren zweiten überarbeiteten Entwurf.

 

Stellungnahme des Instituts

Die englischsprachige Stellungnahme des Instituts enthält sieben Anregungen für eine Weiterbearbeitung des Entwurfs und für die Ausgestaltung der unter der Konvention vorgesehenen Überwachungsgremien. Der Vorschlag des Instituts will das Recht auf Entwicklung als integralen Bestandteil in das bestehende Menschenrechtsschutzsystem der Vereinten Nationen integrieren.

Im September 2020 hatte das Institut bereits zum ersten Entwurf des internationalen Abkommens zum Recht auf Entwicklung Stellung genommen. Kommentare und Änderungsvorschläge zum zweiten überarbeiteten Text des Konventionsentwurfs wird das Institut separat veröffentlichen.

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