Viele der in den Jahren 2015 und 2016 nach Deutschland geflüchteten Menschen leben nach wie vor in Sammelunterkünften. Ende 2016 waren es rund 400 000. Die Unterkunft ist oft für mehrere Jahre ihr Lebensmittelpunkt – hier schlafen und essen sie, machen die Kinder ihre Hausaufgaben, versuchen die Eltern Fuß auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu fassen. Von hier aus beginnt das Ankommen in Deutschland.
Studien der letzten Jahre zeigen, dass es zum Teil gravierende Missstände in den Unterkünften gibt: schlechte hygienische Verhältnisse, keine Privatsphäre oder fehlende Geschlechtertrennung im Sanitärbereich. Bisher wenig Beachtung fand die Frage, wie das Zusammenleben in den Gemeinschaftsunterkünften beziehungsweise das Verhältnis zwischen Personal und Bewohnerschaft menschenrechtskonform ausgestaltet wer-den kann. Berichte aus der Praxis verdeutlichen: teilweise hat das Personal in den Unterkünften einen sehr großen Handlungsspielraum. Dieser kann zum Wohle der Bewohner*innen genutzt werden, aber auch zu Willkür und Machtmissbrauch führen.
Die Analyse des Deutschen Instituts für Menschenrechte beschäftigt sich daher mit der Frage, wie das Verhältnis zwischen Personal und Bewohner*innen rechtlich ausgestaltet ist beziehungsweise in der Praxis gelebt wird. welche Einschränkungen und Hürden gibt es bei der Gewährleistung Gewährleistung der Grund- und Menschenrechte für Bewohner*innen von Gemeinschaftsunterkünften? Um dies zu untersuchen, wurden bestehende Studien sowie Regelwerke (32 Hausordnungen aus Gemeinschaftsunterkünften, Aufnahmegesetze der Länder, Satzungen der Kommunen) ausgewertet. Außerdem wurden 15 Interviews mit Personen durchgeführt, die Sozialarbeit in Gemeinschafts-unterkünften leisten.