Am 07. Dezember 2016 hat das Deutsche Institut für Menschenrechte seinen ersten Bericht an den Bundestag über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland vorgestellt. Gemäß dem Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG) legt das Institut dem Deutschen Bundestag einen solchen Bericht ab 2016 jährlich vor. Der erste Bericht erfasst den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 30. Juni 2016. Er wurde anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte, dem 10. Dezember, überreicht. Das Gesetz sieht vor, dass der Bundestag zum Bericht des Instituts Stellung nehmen soll.
Die Themen
- Deutschland im Menschenrechtsschutzsystem
- Schwerpunktthema Flucht
- Wahlrechtsausschluss von Menschen mit Behinderungen
- Wirtschaft und Menschenrechte
Die Datenerhebung
Die Darstellung der Menschenrechtssituation beruht auf verschiedenen Datenquellen. Teilweise haben wir eigene qualitative Untersuchungen durchgeführt. Darüber hinaus wurden öffentlich verfügbare Daten, Statistiken, Dokumente und Studien ausgewertet, darunter auch Drucksachen des Bundestages und der Länderparlamente. Zudem hat das Institut mithilfe eines Fragebogens Daten bei den Regierungen der Länder erhoben. Außerdem wurden Interviews mit öffentlichen Stellen und zivilgesellschaftlichen Organisationen geführt.