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„Bringing Human Rights Home“ – 30 Jahre Wiener Weltkonferenz für Menschenrechte

· Meldung

Vom 14. bis 25. Juni 1993 fand in Wien die Weltkonferenz für Menschenrechte mit mehr als 10.000 Vertreter*innen von 171 Regierungen, den Vereinten Nationen und der Zivilgesellschaft aus aller Welt statt. Sie gilt bis heute als Meilenstein bei der Entwicklung des internationalen Menschenrechtsschutzes, unter anderem, weil sie deutlich gemacht hat, dass es für die Überwachung und Sicherstellung der Umsetzung von Menschenrechten tragfähige Strukturen auf nationaler wie internationaler Ebene geben muss.

„‚Bringing Human Rights Home‘ war eine der wesentlichen Forderungen der Wiener Weltmenschenrechtskonferenz: Menschenrechte dienen dazu, dass alle Menschen ein selbstbestimmtes Leben in Freiheit und Würde führen können. Um im wirklichen Leben anzukommen, müssen Menschenrechte innerstaatlich umgesetzt werden. Die Abschlusserklärung der Wiener Konferenz betont daher an vielen Stellen die Verpflichtung der Staaten, Menschenrechte zu schützen und zu fördern“, sagt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

Anstoß für den Aufbau von Nationalen Menschenrechtsinstitutionen

In Folge der Konferenz wurde das UN-Hochkommissariats für Menschenrechte geschaffen. Die Konferenz war zudem ein wichtiger Impulsgeber für den Aufbau von Nationalen Menschenrechtsinstitutionen weltweit. Sie gab den Anstoß dafür, dass die Generalversammlung der Vereinten Nationen noch im selben Jahr die sogenannten Pariser Prinzipien – den internationalen Standard für die Rolle und Arbeitsweise Nationaler Menschenrechtsinstitutionen – verabschiedete. Aufgabe von Nationalen Menschenrechtsinstitutionen ist es, in ihren Staaten zur Verwirklichung der Menschenrechte beizutragen und die Umsetzung der menschenrechtlichen Verpflichtungen unabhängig zu überwachen. Kernelemente ihrer Arbeit sind die Unabhängigkeit, ein alle Menschenrechte umfassendes Mandat, eine gesetzliche Grundlage zur Herstellung der politischen Legitimation und zur Wahrung der Unabhängigkeit sowie eine Infrastruktur und Finanzierung, die ein wirksames Funktionieren erlauben. Die Erfüllung dieser Kriterien wird durch die „Globale Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen“ (GANHRI), dem internationalen Dachverband, in einem von den UN anerkannten Akkreditierungsverfahren regelmäßig überwacht.

Nationale Menschenrechtsinstitutionen: nur den Menschenrechten verpflichtet

1993 existierten nur in wenigen Staaten der Welt Institutionen, die die Umsetzung der Menschenrechte im eigenen Land überwachen. Heute gibt es in rund 120 Staaten der Welt Nationale Menschenrechtsinstitutionen. „Damit ist eine neue, unabhängige und nur den Menschenrechten verpflichtete Stimme in die internationalen Menschenrechtsdiskurse gekommen“, so Rudolf. Nationale Menschenrechtsinstitutionen bringen die Erfahrungen von Menschenrechtsverletzungen auf nationaler Ebene in die Diskussionen der Vereinten Nationen ein und helfen bei der Weiterentwicklung des internationalen Menschenrechtsschutzes, beispielsweise durch aktive Beteiligung an den Überwachungsverfahren vor den UN-Vertragsausschüssen. Gleichzeitig sind sie auf nationaler Ebene ein wichtiger Treiber dafür, dass die Menschenrechte innerstaatlich beachtet werden. „Nationale Menschenrechtsinstitutionen übersetzen die Menschenrechte in die eigene Sprache – nicht nur in die Landessprache im engeren Sinne: Sie erläutern und konkretisieren, was die Menschenrechte unter den konkreten gesellschaftlichen Bedingungen im eigenen Land bedeuten. Ihre größte Herausforderung ist es, auch bei äußerem Druck unabhängig und kritisch zu arbeiten“, so Rudolf weiter.

In Deutschland gibt es seit 2001 eine Nationale Menschenrechtsinstitution: das Deutsche Institut für Menschenrechte.

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