Jahrestag der UN-Behindertenrechtskonvention am 26.03.
Barrierefreiheit muss selbstverständlich werden
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Pressemitteilung
Berlin. Anlässlich des 12. Jahrestags des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland am 26. März fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte Bund und Länder auf, für mehr Barrierefreiheit zu sorgen. Dies ist Voraussetzung dafür, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
„Zwölf Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention ist Deutschland in Sachen Barrierefreiheit immer noch nicht gut aufgestellt. Das gilt auch bei digitalen Angeboten, die besonders in der COVID-19-Pandemie unseren Alltag bestimmen“, erklärt Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts. Viele dieser Angebote seien nicht barrierefrei und könnten deshalb von Menschen mit Behinderungen nicht genutzt werden. „Nur wenn auch digitale Alltagsprodukte wie der Onlinehandel, elektronische Kommunikation, Selbstbedienungsterminals, Bankdienstleistungen oder digitale Angebote im Fernverkehr barrierefrei zugänglich sind, können Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben teilhaben“, so Palleit weiter.
Der am 24. März im Bundeskabinett beschlossene Entwurf des „Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes“ zur Umsetzung einer EU-Richtlinie („European Accessibility Act“) sei deshalb ein wichtiger Schritt, müsse aber deutlich nachgebessert werden. „Es sollten nicht nur die EU-Mindestanforderungen erfüllt, sondern die durchaus bestehenden Handlungsspielräume genutzt werden, um umfassende Standards für Barrierefreiheit zu setzen“, so Palleit. Die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen – egal ob von öffentlich-rechtlichen oder privaten Anbietern – müsse die Regel, nicht die Ausnahme sein. Dazu sei der Gesetzgeber durch die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet. Ein stärkeres Tätigwerden Deutschlands hätten die Vereinten Nationen schon vor sechs Jahren ausdrücklich angemahnt.
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